Aktuelles

Seit Beginn des Schuljahres haben sich die Vorgaben bzgl. Corona stark reduziert. Das Kultusministerium verweist an die aktuellen Coronabestimmungen und auf die aktuelle Absonderungsverordnung. Die Links hierzu finden Sie unter „Corona aktuell„. Einige Erläuterungen und Hinweise, die wir auch in Telefonaten mit dem Gesundheitsamt Hildesheim erhalten haben, haben wir Ihnen zusammengestellt:

Mein Kind hat Symptome

Das Kind darf nicht in die Schule! Es sollte umgehend ein Selbst-Test durchgeführt werden, den die Kinder kostenlos von der Schule erhalten. Sollte dieser positiv ausfallen, muss das Kind einen PCR-Test durchführen lassen. Ist dieser ebenfalls positiv, muss das Kind umgehend in Quarantäne für mindestens 5 Tage. Sollten Symptome aufgetreten sein (Beginn der Erkrankung meist mit folgenden Symptomen, einzeln oder in Kombination: Halsschmerzen, Heiserkeit, Husten (produktiv und unproduktiv), Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, Dyspnoe (bei Pneumonie), weitere mögliche Symptome umfassen z. B.: Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Konjunktivitis, Hautausschlag, Lymphknotenschwellung, Apathie, Somnolenz), müssen diese erst 48 Stunden (symptomfrei) nicht aufgetreten sein, bevor das Kind in die Schule darf! Ab dem 5. Tag sollte es einen Schnelltest in der Apotheke oder eineme Testzentrum (kein Selbsttest) machen. Dies ist nicht verbindlich, kann aber ein sichereres Gefühl geben.

Bei uns in der Familie (Haushalt des Schulkindes) gibt es einen positiven PCR-Test/ Coronafall

Das Kind darf in die Schule! Die Kontaktquarantäne wurde aufgelöst. Allerdings empfehlen wir bei häuslichem Kontakt 3 Tage in freiwillige Quarantäne zu gehen, um möglich auftretende Symptome auszuschließen.

Mein Kind war über einen längeren Zeitraum (länger 10 min) mit einer PCR positiv getesteten Person (Freund:in) in einem Raum zusammen

Gleiches Vorgehen, wie bei einem positiven Fall in der Familie (siehe oben)

Kinder in der Klasse sind positiv (PCR) getestet

Es wurde bekannt, dass es positive Coronafälle in der Klasse bei den Mitschüler:innen gibt (z.B. private Mitteilungen). Das (eigene) Schulkind muss zur Schule, da die Kinder innerhalb der Schule nicht mehr als K1 gelten und somit keine Quarantäne notwendig ist. Anders verhält es sich, wenn das (eigene) Schulkind Symptome zeigt, dann sollte das Kind weiter getestet werden und einige Tage (solange die Symptome vorliegen ) zu Hause bleiben.

Ob Ihr Kind zur Schule darf oder ob Sie lieber zum Arzt sollten, wird in dem aktuellen Schaubild verdeutlicht (bitte anklicken):

Darf mein Kind zur Schule?

Bei uns in der Grundschule werden weiterhin für zwei Tests in der Woche Testkits ausgegeben. Diese Selbsttests, die zu Hause durchgeführt werden sollten, sind nicht verpflichtend.

Es findet keine Kontrolle mehr in der Schule statt.

Neben dem Händewaschen ist im Schulalltag auch die Benutzung von Händedesinfektionsmittel sinnvoll, da zeitliche Abläufe und organisatorisch die Laufwege den Schulalltag stark beeinflussen würden. Das Händedesinfektionsmittel (bei uns Sterrilium) ist ein mindestens begrenzt viruzides Produkt auf Alkoholbasis und daher ist die Wirksamkeit und Hautverträglichkeit gut belegt. Den Schülerinnen und Schülern ist die korrekte Anwendung einer Händedesinfektion altersgerecht von den Lehrkräften erläutert worden. Das Desinfektionsmittel wird nur unter Beaufsichtigung verwendet. Vorräte von Desinfektionsmittel sind vor dem Zugriff von Schülerinnen und Schülern bzw. unberechtigten Personen sicher aufbewahrt und werden verschlossen oder im Verwaltungstrakt, der nur den Lehrkräften und Verwaltungspersonal zugänglich ist gelagert.